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   LG Frankfurt/Main, 28.07.2011 - 2-11 S 349/10   

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https://dejure.org/2011,19824
LG Frankfurt/Main, 28.07.2011 - 2-11 S 349/10 (https://dejure.org/2011,19824)
LG Frankfurt/Main, Entscheidung vom 28.07.2011 - 2-11 S 349/10 (https://dejure.org/2011,19824)
LG Frankfurt/Main, Entscheidung vom 28. Juli 2011 - 2-11 S 349/10 (https://dejure.org/2011,19824)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Miete wird nicht erhöht bei Beweisführung mit einem nicht anwendbaren Mietspiegel; Keine Mieterhöhung bei Beweisführung mit einem nicht anwendbaren Mietspiegel; Wirksamkeit eines Mieterhöhungsverlangens bei Anwendung eines nicht anwendbaren Mietspiegels

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Mieterhöhung für bauordnungswidrige Wohnräume durch Mietspiegel

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 558a
    Miete wird nicht erhöht bei Beweisführung mit einem nicht anwendbaren Mietspiegel; Keine Mieterhöhung bei Beweisführung mit einem nicht anwendbaren Mietspiegel; Wirksamkeit eines Mieterhöhungsverlangens bei Anwendung eines nicht anwendbaren Mietspiegels

  • rechtsportal.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Zur Ermittlung der ortsüblichen Vergleichsmiete

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Vergleichsmiete für gesamtes Haus kann nicht durch Addition ermittelt werden!

  • haufe.de (Kurzinformation)

    Mieterhöhung: 1x3 ist nicht gleich 3x1

  • haufe.de (Kurzinformation)

    3-Familienhaus entspricht im Mietspiegel nicht 3 Wohnungen

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZM 2012, 342
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 18.12.2002 - VIII ZR 72/02

    Zur Wirksamkeit eines mit Vergleichswohnungen begründeten Mieterhöhungsverlangens

    Auszug aus LG Frankfurt/Main, 28.07.2011 - 11 S 349/10
    Die Unwirksamkeit bezieht sich auf das Mieterhöhungsverlangen vom 29.06.2007 insgesamt und nicht etwa nur auf eine einzelne Position im Rahmen der Berechnung der ortsüblichen Vergleichsmiete, da dieses den Beklagten als Mietern aufgrund der Begründung mit einem nicht einschlägigen Mietspiegel letztlich keine hinreichende Beurteilung der sachlichen Berechtigung der geforderten Mieterhöhung ermöglicht (vgl. BGH NJW 2003, 963 ; Schmidt-Futterer, Mietrecht, 10. Auflage, § 558a Rn. 22).
  • BGH, 16.09.2009 - VIII ZR 275/08

    Wohnflächenberechnung bei öffentlich-rechtlicher Nutzungsbeschränkung

    Auszug aus LG Frankfurt/Main, 28.07.2011 - 11 S 349/10
    Etwas Abweichendes lässt sich im Übrigen auch nicht aus dem von der Klägerin zitierten Urteil des Bundesgerichtshofs vom 16.09.2009 (NJW 2009, 3421 ) herleiten, da es dort um die Ermittlung der Wohnfläche (also die Frage der Berechnung) und nicht um die Ermittlung der ortsüblichen Vergleichsmiete (also die einer Berechnung zwingend vorgelagerte Frage der Vergleichbarkeit) ging.
  • BGH, 17.09.2008 - VIII ZR 58/08

    Anforderungen an die Begründung eines Mieterhöhungsverlangens für ein

    Auszug aus LG Frankfurt/Main, 28.07.2011 - 11 S 349/10
    Nichts anderes ergibt sich aus dem Urteil des Bundesgerichtshofs vom 17.09.2008 (NZM 2009, 27 ), nach dem die ortsübliche Vergleichsmiete für ein Einfamilienhaus nicht unter derjenigen für eine gleich große Geschosswohnung in einem Mehrfamilienhaus anzusetzen ist.
  • LG Mannheim, 08.01.2003 - 4 S 73/02

    Wirksamkeit eines auf unzutreffenden Angaben zur Wohnungsgröße beruhenden

    Auszug aus LG Frankfurt/Main, 28.07.2011 - 11 S 349/10
    Etwas anderes könnte allenfalls für den Fall angenommen werden, dass die zum dauerhaften Aufenthalt für Menschen ungeeigneten Räume im Verhältnis zu der gesamten Wohnung unerheblich sind (vgl. LG Mannheim, NZM 2003, 393).
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